Grundrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Der Europäische Gerichtshof kontrolliert nach ständiger Rechtsprechung mitgliedstaatliche Akte anhand von Gemeinschaftsgrundrechten. Seine Kontrolle erstreckt sich auf die das Gemeinschaftsrecht durchführenden staatlichen Akte sowie auf die eine Grundfreiheit beschränkenden staatlichen Maßnahmen. Die unverbindliche Grundrechtscharta der Europäischen Union beschränkt den Umfang der mitgliedstaatlichen Pflicht ausschließlich auf die Durchführung des Unionsrechts. Die Autorin setzt sich mit der Rechtsprechung des EuGH und der Regelung der Grundrechtscharta auseinander und sucht nach den Grenzen der diesbezüglichen mitgliedstaatlichen Pflicht. Sie untersucht, in welchen Fällen das gemeinschaftsrechtlich relevante Tätigwerden der Mitgliedstaaten grundrechtlichen Verpflichtungen auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts unterliegt und inwiefern die Gemeinschaftsgrundrechte als Kontrollmaßstab angewendet werden dürfen.