Wirkungsweise und Reichweite tarifvertraglicher Öffnungsklauseln
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Die Vorgabe der Arbeit ist es, die Möglichkeiten des erweiterten Einsatzes von Öffnungsklauseln zu erkunden. Es wird vom bisherigen Bestand an Öffnungsklauseln in der Praxis und den vorhandenen Erkenntnissen in der Arbeitsrechtswissenschaft ausgegangen. Zwischenzielsetzungen sind die Wirkungsweise und die dogmatische Einordnung von Öffnungsklauseln. Auf dieser Grundlage werden die rechtlichen Grenzen von Öffnungsklauseln ausgelotet, mit dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie einer weitgehenden Übertragung von Regelungskompetenzen auf die betriebliche Ebene nicht entgegensteht. Das Resultat der Überprüfung anhand einfachgesetzlicher Regelungen ist, dass sich eine Begrenzung des Umfangs von tariflichen Öffnungsklauseln diesen nicht entnehmen lässt. Weiterhin wird auf die rechtspolitischen Bedenken bei einer verstärkten Übertragung von Regelungskompetenzen auf die Betriebsebene eingegangen sowie sich ergebende Folgeprobleme behandelt.