Die Strafgewalt der Kommandeure in der Nationalen Volksarmee (NVA)
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Die vorliegende Arbeit will daher sowohl einen weiteren Beitrag zur Strafrechtsgeschichte der DDR leisten als auch einen Bereich der bisher wenig beleuchteten Geschichte der Militärjustiz der DDR näher untersuchen. Die detaillierte rechtshistorische Beschreibung des Rechtsinstitutes „Abgabe von geringfügigen Straftaten“ an den Kommandeur unternimmt dabei den Versuch, Aufschluss über die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Vorschriften zu erlangen, die tatsächliche Untersuchung über deren Rechtswirklichkeit zu geben. Auch wenn der vorhandene schriftliche Nachlass in den Beständen des Bundesarchivs insgesamt eine solide Forschungsgrundlage bot, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Arbeit nicht alle Aspekte der untersuchten Problemstellung behandelt werden können. Dies trifft beispielsweise auf eine mögliche Einflussnahme der SED oder auch des Ministeriums für Staatssicherheit auf die Entscheidungsfindung der Kommandeure zu.