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Die rechtliche Stellung und die Rechtsfähigkeit des Betriebsrats

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Die Frage nach Existenz, Umfang und Grenzen der Rechtsfähigkeit muss sich schließlich bei der Frage bewähren, ob, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und gegenüber wem der Betriebsrat haftet. Denn das BGB sieht vom Grundsatz her die Begriffe rechtsfähig – nichtrechtsfähig als ein sich ausschließendes Gegensatzpaar an. Erkennt man eine vom Grundsatz des BGB abweichende (Teil-)Rechtsfähigkeit des Betriebsrats an, so muss ein darauf basierendes Haftungssystem zu Klarheit, Widerspruchsfreiheit und Systemgerechtigkeit führen. Ansätze, die die (Teil-)Rechtsfähigkeit des Betriebsrat im Zusammenhang mit seiner Grundrechtsfähigkeit untersuchen, beziehen mit der Rechtsfähigkeit zusammenhängende zivilrechtliche Haftungsfragen nicht ein und können deshalb für die vorliegende Fragestellung nicht nutzbar gemacht werden. Im Vordergrund stehen daher Ansätze, die sich mit der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit beschäftigen. Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die rechtliche Stellung des Betriebsrats nicht nur unter dem Blickwinkel des Verhältnisses zu den Arbeitnehmern zu untersuchen, sondern seine Stellung darüber hinausgehend im System der Betriebsverfassung zu sehen. Im Vordergrund stehen die Beziehungen des Betriebsrats zu den an der Betriebsverfassung Beteiligten. Aus diesen Beziehungen sollen die Frage nach der Rechtsnatur und die Frage nach der Rechtsfähigkeit des Betriebsrats beantwortet werden. Außer Betracht bleiben hierbei Überlegungen zum Europäischen Betriebsrat. Abgesehen davon, dass es angesichts des Vorrangs von Verhandlungslösungen (vgl. § 18 EBRG) kein einheitliches Leitbild des Europäischen Betriebsrats gibt, nimmt auch der Europäische Betriebsrat kraft Gesetzes funktionell und nach seiner Ausgestaltung im EBRG eine Sonderstellung ein, die keine Rückschlüsse auf die Rechtsnatur des Betriebsrats erwarten läßt.

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2004, měkká

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