Die Normierung des Untersuchungshaftvollzuges
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Der Vollzug der Untersuchungshaft ist nur marginal gesetzlich geregelt. Mehrere Gesetzesvorschläge sowie eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung aus dem Jahre 1999 führten bislang nicht zu einer umfassenden Normierung der Rechtsmaterie. Diese Arbeit untersucht die bisherigen Gesetzesvorschläge und entwickelt hieraus einen neuen Gesetzentwurf. Leitgedanke ist dabei eine Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Anstalt und eine konsequente Ausrichtung des Untersuchungshaftvollzuges an den jeweiligen Haftzwecken. Der Alternativentwurf berücksichtigt statistisches Zahlenmaterial sowie rechtspolitische Forderungen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, Sicherheitsbedürfnisse der Gesellschaft sowie Praxisbedürfnisse mit Einschluss fiskalischer Interessen werden in Einklang gebracht. Die Arbeit enthält eine synoptische Darstellung sämtlicher Entwürfe im Anhang und den Vorschlag eines Modells zur Durchführung eines individualisierten Haftvollzugs.