Mitwirkungsverbote bei Vergabeverfahren
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Die Bedeutung des Vergaberechts im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wächst, wie sich im ÖPNV exemplarisch zeigt. Hier sind die Kommunen als Aufgabenträger nicht nur Initiatoren gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen, sondern über eigene Unternehmen auch Anbieter der nachgefragten Leistung. Bei einer solchen Doppelrolle hat der öffentliche Auftraggeber die organisatorischen Anforderungen des Mitwirkungsverbots des § 16 VgV zu beachten. Die aus der vergaberechtlichen Beratungspraxis heraus geschriebene Arbeit beleuchtet zunächst den kommunalen ÖPNV im Spannungsfeld von kommunalem Wirtschaftsrecht und vergabe- und beihilferechtlichen Vorgaben, um sodann die Bedeutung und Reichweite des § 16 VgV auch unter Berücksichtigung der Selbstverwaltungsgarantie zu untersuchen. Hinsichtlich der zweiten Widerlegungsmöglichkeit des § 16 VgV wird ein neuer, konsistenter Ansatz gefunden. Insbesondere unter Berücksichtigung der Grundrechte der Bewerber wird der Frage nach einem weiterreichendem Neutralitätsgebot nachgegangen. Das Werk richtet sich nicht nur an Städte und Kommunen, sondern auch die im Vergaberecht an der Schnittstelle zur Daseinsvorsorge beratend und gestaltend Tätigen.