Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder
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Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben seit den 80er Jahren immer wieder Rechtsprechung und Literatur beschäftigt. Der von vollzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern abweichende Umfang der Arbeitszeit warf spezifische Rechtsfragen in nahezu allen Bereichen des Betriebsratsmandats auf. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2001 das BetrVG reformiert. Im Zuge der Reform kam es zu mehreren Änderungen mit Bezug zur Arbeitszeit der Betriebsratsmitglieder. Die damit verbundenen Auswirkungen für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder werden bereits wieder kontrovers diskutiert. Dies gibt Anlass, sich einmal grundsätzlich mit dem streitanfälligen Fragenkreis um teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder unter besonderer Berücksichtigung der Reform des BetrVG zu befassen. Die Arbeit leistet einen Beitrag sowohl zur dogmatischen Aufarbeitung des Betriebsverfassungsrechts als auch zu dessen praktischer Anwendung. Der Autor ist gegenwärtig Referendar beim Landgericht Mannheim.