Grundpfandrechte in Europa
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Trotz der fortschreitenden Harmonisierung der europäischen Rechtsordnungen bleiben die vorhandenen Unterschiede in weiten Bereichen noch bestehen. Hieraus können sich bei grenzüberschreitenden Geschäften erhebliche Mehrkosten entwickeln. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Waren und Dienstleistungen, sondern auch für den Kapitalverkehr. Dementsprechend gibt es beispielsweise schon seit mehreren Jahrzehnten Bestrebungen, die Vorschriften zur Kreditsicherung mit Grundstücken einander anzunähern. Anhand einer ausführlichen rechtsvergleichenden Darstellung von deutscher Grundschuld und Hypothek, französischer hypothèque und englischer mortgage erarbeitet der Verfasser Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Grundpfandrechte in drei wichtigen europäischen Rechtssystemen. Hierbei zeigen sich die Vorteile eines nicht-akzessorischen Sicherungsrechts wie der Grundschuld gegenüber forderungsabhängigen Rechten. Die insbesondere mit Blick auf den Schutz des Schuldners bestehenden Vorbehalte gegen eine solche Gestaltung erweisen sich hingegen als oftmals unbegründet. Eine Betrachtung der bisherigen Ansätze der Europäischen Gemeinschaft zur Angleichung der Grundpfandrechte zeigt, dass hier noch keine wesentlichen Fortschritte erreicht wurden. Auf der Basis der durch die Rechtsvergleichung gefundenen Ergebnisse untersucht Steffen Kircher sodann die wichtigsten Vorschläge zu einer Harmonisierung in diesem Bereich auf ihre Auswirkungen und ihre Realisierbarkeit. Am vorteilhaftesten erscheint dabei die Einführung eines gemeinsamen nicht-akzessorischen Grundpfandrechts zusätzlich zu den bekannten Sicherungsrechten mit Hilfe eines unverbindlichen Modellgesetzes für die nationalen Gesetzgeber.