Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten
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Der Autor befaßt sich mit dem Regreß des nicht akzessorischen Drittsicherers. Er untersucht, ob die gesicherte Forderung auch bei nicht akzessorischen Sicherungen zum Regreß bestehenbleiben und auf den Sicherungsgeber übergeleitet werden soll, und, wenn ja, auf welche Weise diese Überleitung sich konstruieren und begründen läßt. Der Verfasser geht zunächst auf die Geschichte des Zessionsregresses ein. Dem folgen Beschreibungen der Struktur des Innenregresses und der Funktionen der cessio legis. Anschließend verdeutlicht Hyoung Seok Kim die Notwendigkeit des Zessionsregresses, welche sich nicht zuletzt aus dem Verhältnis der Sicherungsgeber als Risikogemeinschaft rechtfertigen läßt. Dabei verwirft er vor allem die Ansicht, daß der Zessionsregreß durch die rechtsgeschäftliche Zession konstruiert werden kann, weil sie die Zweckverbindung von Forderung und Sicherungsrecht vernachlässigt. Vielmehr zeigt sich, daß die analoge Anwendung der §§ 774, 1143, 1225 eine bessere Lösung darstellt, die der Interessenlage der Beteiligten gerecht wird.