Vertragsstrafe und vereinbarter Schadensersatz
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Sowohl im amerikanischen als auch im deutschen Recht führen Vertragsstrafen zu einer überkompensatorischen Haftung des Schuldners. Schadensersatzvereinbarungen hingegen sind an das Kompensationsprinzip gebunden. Anders als im deutschen Recht werden Vertragsstrafen im amerikanischen Recht wegen der überkompensatorischen Haftung missbilligt; dort sind lediglich Schadensersatzpauschalen wirksam. Die Abgrenzung zwischen den beiden Vereinbarungen ist in der Praxis oft schwierig. Dr. Manuel Nodoushani M. A., LL. M. untersucht in seiner Arbeit die amerikanische Rechtslage. Davon ausgehend zeigt er, wie die Abgrenzung zwischen Vertragsstrafen und Schadensersatzvereinbarungen im deutschen Recht präzisiert werden kann. Die Arbeit ermöglicht so eine sinnvolle Vertragsgestaltung sowie eine Klärung dogmatischer Streitfragen.