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Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung in der Bankenaufsicht

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Nach § 10 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) müssen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im laufenden Geschäftsbetrieb "angemessene’ Eigenmittel halten. Der zur Konkretisierung dieses Kriteriums erlassene Grundsatz I ist unter europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in mehrfacher Hinsicht problematisch. Der Autor geht jenen Fragen nach und befasst sich dabei u. a. mit den – derzeit auch in Hinblick auf »Basel II« aktuellen – Problemen im Zusammenhang mit der Zulassung bankinterner Risikomodelle zur Berechnung des aufsichtsrechtlichen Kapitalbedarfs. Untersucht werden zudem die rechtlichen Konsequenzen der Umstellung des Solvabilitätsgrundsatzes auf eine Rechtsverordnung. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist der Rolle des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht gewidmet. Der Autor geht der Frage nach der völkerrechtlichen Bedeutung der Baseler Absprachen nach und spricht sich mit Blick auf die mangelnde demokratische Legitimation dieses Gremiums aus verfassungsrechtlichen Erwägungen für eine institutionalisierte Form der Berichterstattung an das Parlament aus.

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2004, měkká

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