Gemeinsame elterliche Sorge in scheidungssoziologischer Perspektive
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Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des elterlichen Sorgerechts nach der Scheidung. Das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz hat die Regelung der elterlichen Sorge aus dem Zwangsverbund der Scheidung herausgenommen. Dies hat zur Folge, dass eine gerichtliche Sorgerechtsregelung bei Trennung der Eltern nach der Konzeption des neuen § 1671 BGB nur auf Antrag eines Elternteils erfolgt. Stellt kein Elternteil einen Antrag, bleibt es bei der gemeinsamen Sorge, auch wenn die Eltern zerstritten und nicht kooperationsbereit sind. Vor dem Hintergrund des Wandels der Geschlechterrollen, den daraus resultierenden Veränderungen der Rollendefinitionen und Konfliktsituationen zwischen Mann und Frau sowie des Verständnisses von Ehe, Familie und anderen Lebensformen, wird schwerpunktmäßig die Problematik und der Begründungszwang einer Mutter dargestellt, die ein gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung ablehnt.