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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht

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In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.

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2004, měkká

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