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Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht

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Am 31. Mai 2002 ist die Europäische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 außerhalb des Insolvenzeröffnungsstaates gelegene dingliche Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte. Ausgehend vom Wortlaut werden eingehend die Rechtsnatur sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen der Artikel 5 und 7 untersucht. Die Sinnermittlung erfolgt anhand der klassischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung europarechtsspezifischer Besonderheiten. Diese Vorschriften sind keine Kollisions-, sondern Sachnormen und im Kontext mit dem Anerkennungsrecht (Art. 17) zu lesen. Lässt das Insolvenzverfahren unter Anwendung der lex fori concursus wesentliche Beeinträchtigungen der Sicherungsrechte befürchten, wird derartigen Wirkungen im Situsstaat die Anerkennung verweigert. Diskutiert wird die Problematik auch für das deutsche internationale Insolvenzrecht. Die Autorin befürwortet insoweit einen Rückgriff auf die Instrumentarien des IPR.

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Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht, Claudia Naumann

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2004
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