Die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
Autoři
Parametry
Více o knize
Da die Insolvenzgerichte die vorläufigen Insolvenzverwalter nur in Ausnahrnefällen'" mit allgemeiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ausstatten, stellt sich für die Praxis häufig das Problem, ob und gegebenenfalls für welche Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung die Begründung von Masseverbindlichkeiten über den ausdrücklichen Wortlaut des § 55 Abs. 2 InsO hinaus in Betracht kommt. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Problemstellung herauszuarbeiten, die Auslegungsmöglichkeiten der vorgenannten Norm darzulegen, Problemlösungen für die einzelnen in der Praxis auftretenden Fallgruppen zu entwickeln und damit dem Verfahrensabschnitt der vorläufigen Insolvenzverwaltung klare Konturen zu gegeben.
Nákup knihy
Die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, Franziska Dreves-Marlow
- Jazyk
- Rok vydání
- 2004
Doručení
Platební metody
Navrhnout úpravu
- Titul
- Die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Franziska Dreves-Marlow
- Vydavatel
- Shaker
- Vydavatel
- 2004
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3832232001
- ISBN13
- 9783832232009
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Da die Insolvenzgerichte die vorläufigen Insolvenzverwalter nur in Ausnahrnefällen'" mit allgemeiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ausstatten, stellt sich für die Praxis häufig das Problem, ob und gegebenenfalls für welche Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung die Begründung von Masseverbindlichkeiten über den ausdrücklichen Wortlaut des § 55 Abs. 2 InsO hinaus in Betracht kommt. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Problemstellung herauszuarbeiten, die Auslegungsmöglichkeiten der vorgenannten Norm darzulegen, Problemlösungen für die einzelnen in der Praxis auftretenden Fallgruppen zu entwickeln und damit dem Verfahrensabschnitt der vorläufigen Insolvenzverwaltung klare Konturen zu gegeben.