Das Internet als "Rundfunkübertragungsweg"
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Erstmals 1997 haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit dem Internet die Erhebung von Rundfunkgebühren thematisiert. Seit dem wird die Rundfunkgebührenpflicht für Personalcomputer, UMTS-Handys und andere Telekommunikationsgeräte kontrovers diskutiert. Im Vordergrund steht dabei die Frage, was den Begriff des „Rundfunkempfanggeräts“ ausmacht und ob sich der öffentlich- rechtliche Rundfunk (überhaupt) des Internets als „Rundfunkübertragungsweg“ bedienen darf. Dieser Fragestellung geht die Arbeit nach. Das erste Kapitel behandelt die technischen Sachverhalte, die insbesondere für die Merkmale des einfachgesetzlichen Rundfunkbegriffs von entscheidender Bedeutung sind. In einem statistischen Teil werden insbesondere der Hörfunk- und Fernsehmarkt sowie die Internetnutzung in Deutschland kurz beleuchtet. Ferner werden Angebot und Nachfrage von Online- Aktivitäten im „Rundfunkbereich“ untersucht. Das zweite Kapitel befasst sich mit den neuen „Rundfunkempfangsgeräten“. Zentral wird dabei untersucht, ob PC, UMTS-Handy und vergleichbare Telekommunikationsgeräte Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von § 1 Abs. 1 RfGebStV sind. Ausgehend von den Ergebnissen werden Lösungsansätze diskutiert und gesetzespolitische Vorschläge entwickelt. Im dritten Kapitel wird untersucht, ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk des Internets als Rundfunkübertragungsweg bedienen darf und ob er dabei die für die Rundfunkgebühren maßgeblichen abgaben- und verfassungsrechtlichen Grenzen einhalten kann.