Mängelkenntnis und Gewährleistung
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Mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist der kaufrechtliche Haftungsausschlußtatbestand des § 464 BGB a. F. ersatzlos entfallen. Er hatte eine Mängelanzeigeobliegenheit des Käufers bei Annahme der Kaufsache in Kenntnis deren Mangelhaftigkeit angeordnet. Diese Arbeit zeigt, daß der Wegfall des § 464 BGB a. F. auf eine gesetzgeberische Fehlentscheidung zurückgeht: Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers war die Streichung der Regelung weder im Hinblick auf die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie erforderlich noch rechtspolitisch geboten. Der Wegfall führt vielmehr zu Rechtsunsicherheiten und systemischen Unstimmigkeiten mit dem Werk- und Mietvertragsrecht. Die Untersuchung umfaßt auch die Darstellung der historischen Entwicklung der Mängelrüge und gibt einen Überblick über das einschlägige ausländische und internationale Recht.