Die Gefahrenabwehrverordnungen der rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte im Spannungsverhältnis zwischen Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung
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Gegenstand der Untersuchung sind die in den kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz geltenden Gefahrenabwehrverordnungen unter besonderer Berücksichtigung des Spannungsverhältnisses zwischen den Handlungsformen Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung. Die Arbeit behandelt die für Gefahrenabwehrverordnungen in formeller und materieller Hinsicht geltenden Voraussetzungen. Die Ge- und Verbotstatbestände der Gefahrenabwehrverordnungen der rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte werden systematisch erfasst und daraufhin untersucht, ob sie diesen Anforderungen gerecht werden, ferner auf ihren rechtspraktischen Stellenwert. Es schließt sich an die Diskussion der rechtstheoretischen Frage, ob die in den Gefahrenabwehrverordnungen enthaltenen, im wesentlichen die Benutzung öffentlicher Sachen durch die Allgemeinheit regelnden Bestimmungen auch im Wege sachbezogener Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 3 VwVfG erlassen werden können.