Das Alterseinkünftegesetz in der Praxis
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Das Alterseinkünftegesetz wird in der Personal- und Abrechnungspraxis fachlich unterschätzt, weil es auf den ersten Blick nur mit der Versteuerung von Renten in Verbindung gebracht wird. Wie eine genaue Analyse durch unser alga-Expertennetzwerk zeigt, enthält das Gesetz eine Vielzahl von Neuregelungen, die sich im Personalbereich erheblich auswirken. Diese sind zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten! Die nun vorliegende 2. überarbeitete und erweiterte Auflage enthält alle arbeitsrechtlichen Änderungen (wie Portabilität, Auskunftsanspruch, Abfindung), insbesondere in Verbindung mit Einstellungen und Austritten, notwendige Umstellungen für Zuwendungen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, neue Vorschriften zur Abrechnung von Versorgungsbezügen sowie die Auswirkungen auf das Entgeltabrechnungssystem, dargestellt anhand von übersichtlichen Tabellen und vielen Beispielen. Die zum Teil drastischen Auswirkungen des neuen Alterseinkünftegesetzes auf die Personalarbeit und die Entgeltabrechnung werden praxisbezogen aufgezeigt und erläutert. Der praktische Ratgeber liefert Antworten auf folgende komplexe Fragen: 1. Welche Unterschiede sind zu beachten zwischen kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Systemen? 2. Wann und wie übernimmt der Arbeitgeber bei einem Neueintritt die Altersvorsorge des Vor-Arbeitgebers? 3. Unter welchen Bedingungen kann eine Firmenrente abgefunden werden? 4. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer zu einer bestehenden Direktversicherung nicht erklärt, dass er weiter die Pauschalversteuerung will? 5. Für welche Versorgungszusagen gilt die Erhöhung des Förderumfangs in § 3 Nr. 63 EStG (neuer Freibetrag € 1.800,00)? 6. Können die Beträge, die über den Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG liegen, weiterhin nach § 40b EStG pauschal versteuert werden? 7. Wann hat der Arbeitnehmer das Recht, die betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beträgen ohne Arbeitsentgelt fortzuführen? 8. Welche Beträge sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig? 9. Wie sind die Kohorten in Verbindung mit der Abrechnung von Firmenrenten zu ermitteln? 10. Welche Daten müssen im Abrechnungssystem zusätzlich gespeichert werden? Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte der Entgeltabrechnung und des Personalwesens, Personalreferenten und Personalbetreuer, Betriebsräte, Fondsmanager sowie Kundenmanager bei Anbietern von Altersversorgung.