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Vorverständnis als Methode

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Jeder Jurist hat Vorverständnisse über das richtige Recht und wird von ihnen bei der Anwendung des Rechts beeinflusst. Eine juristische Methodik, die diese Vorverständnisse ausschließen will, kann sie nicht bewältigen; eine juristische Methodik, die Vorverständnisse nicht bewältigt, wird von ihnen beherrscht. So müssen sie in die juristische Methodik integriert werden. Da sich Vorverständnisse im Recht selten auf die Art und Weise der Rechtsfindung, sondern durchweg auf das Ergebnis der Rechtsanwendung richten, sind sie im juristischen Diskurs sehr schwer zu vermitteln. Zielsetzung der vorliegenden Publikation ist es, Vorverständnisse zu einem festen Bestandteil der Methodik zu machen, sie eben als „Methode“ zu begreifen. In diesem Sinne ist die Abhandlung als eine thematische Variation der Frage nach der Möglichkeit und den Grenzen rationaler Rechtsanwendung zu lesen. Alexander Schmitt Glaeser entwickelt methodische Ansätze, die die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen über das richtige Recht in die Rechtsarbeit integrieren. Auf der Grundlage einer Analyse von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des U. S.-amerikanischen Supreme Court wird dargestellt, welche Fragen sich an die Praxis der Verfassungsinterpretation richten und an welchen Standards sie sich orientieren. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen Einstieg in das Verstehen der Verfassung, der es ermöglichen soll, Rechtsanwender mit unterschiedlichen Vorverständnissen auch in politischer, religiöser und weltanschaulicher Hinsicht miteinander ins Gespräch zu bringen. Eine zentrale Rolle wird dabei der dogmatischen Arbeit am Recht zugewiesen. Mit der richtigen Orientierung kann sie die Wahrnehmung der Interpreten und die Machtstrukturen der Rechtsordnung in ein anerkanntes Verstehens- und Anwendungsgefüge („Intrastruktur“) des Rechts einbinden, die der Verfassung zu effektiver Normativität verhilft. Aus methodischer Sicht ist es dementsprechend erforderlich, jede aktuelle Rechtsanwendung auf die bisher gewonnenen Erfahrungen mit dem auszulegenden Recht zu beziehen. Im Ergebnis erarbeitet der Autor eine entwicklungsgeschichtliche Methode, die es dem einzelnen Rechtsanwender ermöglichen soll, seine Vorstellung über das richtige Verständnis des Rechts mit den gemeinsamen Erfahrungen der Juristen in Bezug zu setzen und so zu vermitteln.

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2004, měkká

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