Der Handel mit Treibhausgaszertifikaten in der Europäischen Union
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Die Arbeit befasst sich mit der europarechtlichen Zulässigkeit eines gemeinschaftsweiten Handels mit Treibhausgaszertifikaten. Die Europäische Union hat den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2005 mit der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates) in ihren Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen verbindlich eingeführt. Mit dem Emissionshandel wird ein völlig neues, dem ordnungsrechtlichen Anlagenrecht fremdes Instrument eingeführt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Emissionshandelsrichtlinie mit dem geltendem Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft in Einklang steht. Dabei wird unter anderem Fragen nach der richtigen Kompetenzgrundlage, der Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Grundrechtsgarantien der Anlagenbetreiber und der Vereinbarkeit mit geltendem Umweltordnungsrecht nachgegangen.