Die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers
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Die Dissertation untersucht, ob das im Juli 1995 in Kraft getretene neue finnische Versicherungsvertragsgesetz bei der zurzeit in Deutschland geplanten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes als Vorbild dienen könnte. Insbesondere die neue finnische Regelung der vorvertraglichen Pflichten des Versicherers war bahnbrechend: Dem Versicherer wurden umfassende Informations- und Aufklärungspflichten auferlegt, die in der Praxis meist durch einfach leserliche Versicherungsprospekte, die allen Versicherungsinteressenten deutlich vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages auszuhändigen sind, erfüllt werden können. Miettinen erörtert umfassend die Entwicklung der vorvertraglichen Pflichten in beiden Staaten und die Gründe für die Auferlegung vorvertraglicher Pflichten. Nach ihrer Meinung muss es ein Ziel sein, die Versicherungsnehmer bedarfsgerecht zu versichern. Deshalb sollten alle Versicherungsinteressenten deutlich vor dem Abschluss des Vertrages von den Repräsentanten des Versicherers umfassend informiert werden. Das Aushändigen der AVB reicht nicht aus. Information ist bei jeglicher Form des Vertragsschlusses möglich und dem Versicherer zumutbar, insbesondere bei einem persönlichen Gespräch. Damit die Versicherten auch dann bedarfsgerecht versichert sind, wenn sie mangelnde, fehlerhafte oder irreführende Informationen bzw. Aufklärung erhalten haben, sollte als Rechtsfolge eine Erfüllungshaftung gelten. Aufgrund der Beweisschwierigkeiten ist dem Versicherer eine Dokumentationspflicht aufzuerlegen. In die Arbeit fließen Einzelheiten des allgemeinen finnischen Zivilrechts sowie der finnischen Versicherungspraxis mit ein. Im Anhang befindet sich die komplette Übersetzung des finnischen Versicherungsvertragsgesetzes.