Erschöpfung durch Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke
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Die Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Übertragung digitaler Werke im Internet führte zu einem rapiden Anstieg urheberrechtlicher Transaktionen sowie zu einer Verschiebung der industriellen Produktionstätigkeit von körperlichen zu unkörperlichen Produkten. Dieses hat in den letzten Jahren Urheber und Verwerter dazu animiert, das Internet als „Online- Shop“ zu nutzen und digitalisierbare Werke der Unterhaltungs- und Informationsindustrie, wie z. B. Musik oder Filme, zum Kauf oder zur vorübergehenden Nutzung zum Download anzubieten. Bei diesen „Services on Demand“ genannten Formen des Online-Vertriebs werden Werke über den Online-Vertrieb zu sog. „Intangible Goods“, also unkörperlichen Produkten, die erst durch die Speicherung auf dem Datenträger des Nutzers wieder verkörpert werden. Eine klare Grenze zwischen körperlicher und unkörperlicher Verwertung lässt sich beim Online-Vertrieb somit nicht mehr ziehen. Das deutsche Urheberrecht nimmt in § 15 UrhG jedoch eine klare Grenzziehung zwischen körperlicher Verwertung und unkörperlicher öffentlicher Wiedergabe vor. Seit der vermehrten Nutzung des Internets Anfang der neunziger Jahre gab es daher umfangreiche Diskussionen darüber, welchem urheberrechtlichen Verwertungsrecht die „Internet-Verwertung“ zuzuordnen ist. Diese Arbeit zeigt auf, dass auch der Online-Vertrieb in Form einer Online-Veräußerung zur Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts führt, die es dem Online-Käufer ermöglicht, das heruntergeladene Werk ohne Kontrollmöglichkeit des Urhebers innerhalb der EU/EWR weiter zu veräußern. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes folgt schließlich einer Abwägung zwischen den Interessen des Urhebers auf angemessene Beteiligung an der Nutzung seines Werkes und den Interessen der Allgemeinheit an der Verkehrsfähigkeit des gekauften Werkes. Diese Abwägung erhält zwar angesichts der Gefahren der Digitaltechnik - z. B. der erhöhten Verbreitung von Raubkopien - im Online-Bereich eine völlig neue Bedeutung. Jedoch wird sich im Ergebnis zeigen, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch im Online-Bereich durchaus seine Berechtigung hat. Die Zuordnung des Online-Vertriebs unter das System der Verwertungsrechte ist daher ein erster Schwerpunkt der Arbeit. Weiter wird sowohl der Frage nach der rechtlichen Handhabung des Vervielfältigungsrechts in Verbindung mit der Erschöpfungswirkung als auch der Frage nach dem Einfluss der Gefahr der Herstellung und des Vertriebs qualitativ gleichwertiger Raubkopien auf die Erschöpfung nachgegangen. Schließlich erörtert die Autorin noch die Reichweite der Erschöpfung. Insgesamt wird festgestellt, dass die an einer verkörperten Ware anknüpfenden Schutzvorschriften dem digitalen Zeitalter des Internets nicht mehr standhalten können und im Interesse der Verbraucher daher an den Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke angepasst werden müssen. Dies erfordert auch ein Umdenken des internationalen Wirtschaftsverkehrs und seiner Abgrenzung zwischen Ware und Dienstleistung.