Aktuelle und zukünftige programmbegleitende Werbeformen im Rundfunk
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Die Arbeit widmet sich programmbegleitenden Werbeformen im Rundfunk. Diese zeichnen sich durch ihre Verbindung bzw. Nähe zum Programm aus und erschweren es damit dem Konsumenten, sich der Werbebotschaft etwa durch Umschalten des Programms oder durch den Einsatz so genannter Personal Video Recorder zu entziehen. Teilweise erfuhren die programmbegleitenden Werbeformen bereits eine rundfunkstaatsvertragliche Kodifikation, dies gilt etwa für das Screen-Splitting und die virtuelle Werbung. Andere sind an den hergebrachten Werberechtsgrundsätzen zu messen, dies gilt etwa für das Programming. Sowohl an den speziellen als auch an den allgemeinen Werberestriktionen werden im Rahmen dieser Arbeit aber nicht nur die bestehenden, sondern auch prognostisch die zukünftigen programmbegleitenden Werbeformen, so etwa das Branding von Spielfilmen und das Ad-hoc-shopping, gemessen. Damit wird schließlich auch das Normgefüge auf seine Zukunftsfestigkeit im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen und der Schutzrichtung des Trennungsgrundsatzes und dem senderseitigen Bedürfnis nach erweiterten Werbemöglichkeiten überprüft.