Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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Als eines der ersten Bundesländer hat der Freistaat Sachsen die drei klassischen Bereiche nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr „Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ in einem Gesetzeswerk vereint. Zum wirksamen Schutz der Bevölkerung wird das Ziel verfolgt, vermehrt Synergieeffekte durch die engere, verbesserte Zusammenarbeit aller Hilfeleistenden im Freistaat zu nutzen. Diese Textausgabe mit Erläuterungen wendet sich an Praktiker in Behörden, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Unternehmen und an den interessierten Bürger. Ihnen soll ein Überblick über die Neuregelungen gegeben und das Verständnis für Zusammenhänge erleichtert werden. Hinweise zur Gesetzesanwendung wurden aufgenommen. Autoren: Diana Frenzel, Jürgen Plaggenborg und Elisabeth van Stiphout sind Referenten im Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Sächsischen Staatsministerium des Inneren.