Die Rechtsstellung der Leistungsschutzberechtigten im digitalen Zeitalter
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Das im September 2003 neu eingeführte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Senderecht - vor allem im Bereich der digitalen Musikauswertung im Internet stehen sich diese beiden Nutzungsrechte als zwei konträre rechtliche Zuordnungsalternativen gegenüber. In der Praxis als schwierig gestaltet sich häufig die rechtliche Zuordnung etwa von Near-on-demand-Diensten, Mehrkanaldiensten und archivierten Programmen. Mit dieser Zuordnung gehen jedoch gerade für die leistungsschutzberechtigten Tonträgerhersteller entscheidende Konsequenzen für den Ablauf des Rechteerwerbs und die Lizenzierungskonditionen einher, da ihnen im Sendebereich nur Vergütungsansprüche, im Anwendungsbereich des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung hingegen ausschließliche Verwertungsrechte zustehen. Die vorliegende Arbeit widmet sich einer detaillierten Untersuchung des Anwendungsbereichs des Nutzungsrechts der Sendung und der öffentlichen Zugänglichmachung und entwickelt ein Abgrenzungsmodell zwischen diesen beiden Rechten. Zugleich stellt die Untersuchung die aktuelle Abgrenzungsproblematik der Praxis für die leistungsschutzberechtigten Tonträgerhersteller in einen dogmatisch-historischen Kontext: Die ambivalente Rechtsstellung der Leistungsschutzberechtigten im digitalen Umfeld, die einerseits geprägt ist von der unbedingten Vorrangstellung der Urheber und andererseits von einem stetig zunehmenden Angleichungsprozess der Rechtsstellung der Urheber und der Leistungsschutzberechtigten auf Grund der immens gewachsenen Bedeutung des wirtschaftlichen Stellenwertes des geistigen Eigentums und der vermehrten Pirateriegefahr, der immaterielle Rechtsgüter im digitalen Zeitalter ausgesetzt sind. Die Arbeit analysiert den Ursprung, die historische Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene und die Hintergründe dieser beiden unterschiedlichen Positionen und gibt einen Ausblick auf die künftige Entwicklung.