Das Recht der Hochschulmedizin
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Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Sie gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil befasst sich mit den Grundlagen und umschreibt den Begriff, die Aufgaben, die Entwicklung und das Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin. Der zweite Teil behandelt die Organisation der Hochschulmedizin im engeren Sinne, die Rechtsform und Organe des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät sowie das Zusammenwirken von Fachbereich und Klinikum. Im dritten Teil werden aus den Sachgebieten „Personal“, „Finanzierung“ und „staatliche Aufsicht“ einzelne Problemkreise herausgegriffen. Hierzu rechnen etwa das Anstellungsverhältnis der leitenden Klinikumsärzte, die Einführung neuer Vergütungsformen für Krankenhausleistungen und die Reichweite der Fachaufsicht in der Hochschulmedizin.