Recht auf Streife in Hessen
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Was die Strafprozessordnung für die Polizei als Ermittlungsorgan ist, ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für die hessische Polizei als Gefahrenabwehrbehörde. Neben Regelungen über die Zuständigkeit und Organisation der hessischen Polizei beinhaltet das HSOG die Rechtsgrundlagen für die meisten polizeilichen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger zur Abwehr konkreter Gefahren. Die Kenntnis der Befugnisse ist daher für jede hessische Polizeibeamtin und jeden hessischen Polizeibeamten unabdingbar. Ergänzend zu der präventiven Befugnisgeneralklausel des § 11 HSOG bietet das HSOG zahlreiche Spezialnormen, die der hessischen Polizei Grundrechtseingriffe gestatten. Einige dieser Normen kommen angesichts ihres Regelungsinhalts seltener zur Anwendung, so z. B. die präventive Observation oder Telekommunikationsüberwachung. Andere, z. B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Gewahrsamnahme, sind das 'tägliche Brot' in der polizeilichen Praxis. Diese greift 'HSOG – kompakt' auf. Die anschauliche tabellarische Form und die Aufteilung nach Ermächtigungsgrundlagen ermöglichen einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Umständliches Suchen in den teilweise sehr langen und komplexen Gesetzestexten entfällt. Erläuterungen zu den Verfahrens- und Formvorschriften sowie sonstige relevante Hinweise zu den Normen runden die Ausführungen ab. Zahlreiche Fallbeispiele und Auszüge aus der Rechtsprechung stellen den Bezug zur Praxis her. Wie der Band 'StPO – kompakt' desselben Autors hilft 'HSOG – kompakt' bei der Vorbereitung auf einen Einsatz und bei der Nachbereitung und schriftlichen Dokumentation. Darüber hinaus bietet 'HSOG – kompakt' durch entsprechende Verweise die Möglichkeit des weiterführenden Recherchierens und der Wissensvertiefung.