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Gestaltungsspielräume und Anlegerschutz in der kapitalistischen KGaA

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Der Beschluss des BGH vom 24. Februar 1997 zur Zulässigkeit einer KGaA mit einer GmbH als Komplementärin hat die wohl gestaltungsreichste deutsche Rechtsform in den Mittelpunkt des gesellschaftsrechtlichen Interesses gerückt. Die kapitalistische KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der AG und bietet dem Satzungsgeber weitaus mehr Gestaltungsfreiheit als die AG. Für kapitalmarktaktive Unternehmen bestehen mit der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA dem Gesetz nach ideale Möglichkeiten, die Unternehmensführung und Kapitalaufbringung zu trennen. Ziel der Arbeit ist es, den hieraus resultierenden Konflikt zwischen der Gestaltungsfreiheit und dem Anlegerschutz zu vermessen und auf der Ebene der KGaA-Satzung und des Gesellschaftsvertrages der Komplementärgesellschaft Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten, um eine Machtbalance zwischen Geschäftsführung und Kommanditaktionären zu erzielen.

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2005, měkká

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