Die Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers
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Das „Herz“ des im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelten Teilzeitrechts ist die Vorschrift des § 8 TzBfG. Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, befasst sich eingehend mit dieser als „allgemeiner Teilzeitanspruch“ bezeichneten Regelung, mit der Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung eines vorgeschriebenen Verfahrens auch gegen den Willen des Arbeitgebers ihre Arbeitszeit reduzieren und eine bestimmte Arbeitszeitverteilung durchzusetzen können. Obwohl der in § 8 geregelte Teilzeitanspruch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach geändert wurde, die erste - auch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes - zum allgemeinen Teilzeitanspruch vorliegt und seit seinem Inkrafttreten mehr als 4 Jahre vergangen sind, ist die Debatte um ihn nicht verstummt. Teilweise wird nach wie vor seine Abschaffung gefordert. Zahlreiche Rechtsfragen sind weiterhin offen oder von Literatur und Rechtsprechung nur unbefriedigend gelöst. Mit der vorliegenden Arbeit leistet der Autor einen Beitrag zur Klärung der manigfaltigen Rechtsfragen, die im Kontext des allgemeinen Teilzeitanspruchs auftreten. Vor diesem Hintergrund wird ein geschlossener Vorschlag zur Anwendung von § 8 angeboten, in den sich die Vielzahl der verschiedenen systematischen, materiell-rechtlichen und prozessualen Einzelprobleme stimmig einfügen. Gleichzeitig werden die bislang ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zum allgemeinen Teilzeitanspruch dargestellt und daraufhin überprüft, ob sie sich in den „Anwendungsvorschlag“ des Autors einfügen und die aufgeworfenen Rechtsfragen für die Praxis überzeugend beantworten.