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Die darlehensvertragliche Umsetzung der Eigenkapitalgrundsätze nach Basel II

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Peter Polke untersucht mögliche Folgen, die sich aus dem neuen Bankenaufsichtsrecht („Basel II“) für das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Bank und Darlehensnehmer ergeben. Ausgangspunkt ist der Zusammenhang zwischen den aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen und den Eigenkapitalkosten der Kreditinstitute, die in den Vertragszinssatz einfließen. Der juristischen Analyse ist daher ein Überblick über die Kalkulation risikoadäquater Darlehenszinsen vorangestellt, wobei auch Zielkonflikte zwischen einer verursachungsgerechten Kostenverteilung und dem neuen Aufsichtsrecht aufgezeigt werden. Hieran schließen sich vertragsrechtliche Fragen der Beschaffung, Speicherung und Offenlegung bonitätsbezogener Kundendaten an. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Problematik von Entgeltklauseln für die Durchführung interner Kundenratings, die auf Basis der Rechtsprechung des BGH in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl unzulässig sind. Im Schwerpunkt beschäftigt sich der Autor mit den vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen bonitätsabhängig variabler Darlehenskonditionen. Im Ergebnis wird für die Zulässigkeit einer entsprechenden Zinsanpassungsklausel plädiert, wobei die Vorgaben des AGB-rechtlichen Transparenzgebots durch ein Scoringsystem eingehalten werden können. Ferner wird dargelegt, dass die derzeit gängigen Nachsicherungsklauseln gegen das Transparenzgebot verstoßen und entsprechend angepasst werden sollten. Variable Darlehenskonditionen werfen für die Kreditinstitute die Frage auf, wie sich das daraus resultierende Kündigungsrecht des Darlehensnehmers aus § 489 BGB begrenzen lässt. Peter Polke setzt sich mit den Lösungsansätzen der Literatur auseinander und zeigt ihre Schwächen auf. Als Gegenmodell werden temporäre Festzinsbindungen oder die Vereinbarung eines Änderungskündigungsrechts diskutiert.

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2005, měkká

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