Die Sittenwidrigkeit von Franchisevereinbarungen aufgrund eines Leistungsmissverhältnisses
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Andreas Wagenseil stellt die Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit einer Franchisevereinbarung nach § 138 Abs. 1 und 2 BGB für den Fall eines Missverhältnisses der vertraglichen Leistungspflichten dar. Dabei diskutiert er auch die jeweiligen Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeitsnormen und entwickelt hieraus Gestaltungsvorschläge. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Herleitung des für die Feststellung des Missverhältnisses maßgeblichen Prüfungsumfangs. Bei einer Franchisevereinbarung kommen zu den charakteristischen Vertragspflichten oftmals weitere, gegebenenfalls in separaten Verträgen geregelte systemspezifische Pflichten hinzu. Es bestehen daher teilweise mehrere, jeweils formal selbständige Leistungsverhältnisse. Der Autor legt dar, dass allein das jeweils von den Parteien vereinbarte Äquivalenzverhältnis maßgeblicher Anknüpfungspunkt sein kann. Eine selektive oder kumulative Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbständiger Leistungsverhältnisse ist daher nicht möglich. Die neben dem tatbestandlich ausgeformten § 138 Abs. 2 BGB anwendbare Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB wird im Wege einer Interessenabwägung konkretisiert. Dabei findet eine Auseinandersetzung mit den bereits in Literatur und Rechtsprechung bestehenden Ansätzen, insbesondere hinsichtlich der Frage nach der Notwendigkeit eines subjektiven Elements, statt.