Das Beweiserhebungsrecht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
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In der parlamentarischen Demokratie haben die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse eine lange Tradition. Versuche, ein Untersuchungsausschussgesetz zu verabschieden, das alle im Grundgesetz garantierten Rechte angemessen berücksichtigt, scheiterten in der Vergangenheit zumeist daran, dass die Parlamentsmehrheit nicht bereit war, auf einige ihrer Rechte zugunsten der Minderheit zu verzichten. Aber auch nach der Verabschiedung von Untersuchungsausschussgesetzen in den deutschen Parlamenten eröffnen rechtliche Unklarheiten immer noch Ermessensspielräume. Trotz der umfangreichen Literatur zum Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse aus den letzten Jahrzehnten ist dies die erste umfassende Darstellung über das Beweiserhebungsrecht der Minderheit am Beispiel des Untersuchungsausschussgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wird aufgezeigt, dass die Orientierung an den Vorschriften über den Strafprozess nicht immer zu einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Verfahrensrechte der Minderheit führt.