Betriebsjustiz
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„Schlichten statt Richten“, Mediation, obligatorische Streitschlichtung, Schlichtungsgesetze, Schiedsstellen, „Neue Streitkultur“ sind alles Begriffe, die Rechtsdiskussionen dieser Tage prägen. Im Rahmen des Strafrechts werden zwar auch Maßnahmen zur Entlastung der Strafrechtspflege und zur Beschleunigung der Verfahren diskutiert; eine außergerichtliche Streitbeilegung wird in diesem Zusammenhang jedoch kaum thematisiert Gerade im Hinblick auf die sogenannte Bagatellkriminalität erscheint es jedoch sinnvoll, sich auch im strafrechtlichen Bereich verstärkt mit alternativen Möglichkeiten der Strafverfolgung auseinander zu setzen. Auf betrieblicher Ebene also im Rahmen der Betriebskriminalität könnte dies beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass innerbetriebliche Normenverstöße und Ordnungswidrigkeiten betriebsintern durch private Sicherheitsorgane aufgeklärt und durch entsprechend einzurichtende Schiedsstellen sanktioniert werden. Dies erscheint insbesondere auch vor dem Hintergrund der Erhaltung des Betriebsfriedens sinnvoll. Ist es nämlich zu einem innerbetrieblichen Vorfall gekommen, so muss es oberstes Ziel sein, die Kontrahenten zu versöhnen, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. Ein Strafverfahren gegen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf Veranlassung des jeweils anderen trägt dazu jedoch regelmäßig nicht bei. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit außergerichtlichen Alternativen zur Ahndung von betrieblichen Ordnungsverstößen und Delikten - . Betriebsjustiz" - in der Historie, der jüngsten Vergangenheit in der DDR und der Gegenwart. Sie zeigt Kritikpunkte und Stärken der praktizierten Betriebsjustiz auf und zieht ein Fazit für die Zukunft.