Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen
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Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen ist neben der Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke einer der drei Faktoren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Markenrecht. Der »Richter/Stoppel« bietet eine alphabetisch geordnete Auflistung aller Waren und Dienstleistungen, deren Ähnlichkeitsverhältnis zu anderen Waren oder Dienstleistungen Gegenstand der hier erfassten Spruchpraxis gewesen ist. Ausgewertet werden u. a. Entscheidungen des BPatG und BGH sowie Entscheidungen aus Österreich, der Schweiz, den Widerspruchsabteilungen und Beschwerdekammern des HABM in Alicante und der Gerichte der Europäischen Union. Für die Neuauflage wurden aus den Entscheidungen zur Markenkollision nahezu 800 neue Ähnlichkeitsfälle eingearbeitet, wobei der quantitative Schwerpunkt wie schon in der Vorjahren immer mehr bei der Spruchpraxis des HABM und der europäischen Institutionen liegt. Selbstverständlich hat auch die Entscheidung des EuGH in Sachen »IP Translator« Berücksichtigung gefunden, da es hierbei nicht nur um die Abfassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen geht, sondern vor allem um die Auslegung von Oberbegriffen der Nizzaer Klassifikation und damit den Schutzumfang von Marken und das Verhältnis von Waren und Dienstleistungen zueinander. Das Standardwerk ist für jeden Markenpraktiker ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um in Kollisionsfällen über eine verlässliche und vor allem reproduzierbare Beurteilungsgrundlage zu verfügen.