Der Begriff des Angriffskrieges und die Funktion seiner Strafbarkeit
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Der Verfasser beschäftigt sich mit § 80 StGB und Art. 26 GG. Anders als bisherige Schriften zu dem Thema sind die beiden Paragraphen lediglich der Ausgangspunkt zur Erschließung und Hinterfragung der Begrifflichkeit. Grund für die kritische Betrachtung ist, daß § 80 StGB noch nie zur Anwendung kam. Dabei gibt der Autor zunächst einen umfangreichen historischen Rückblick. Von den christlichen Theologen zeichnet er die Entwicklung bis zu den Nürnberger Prozessen nach. Er legt dar, daß die ursprüngliche Idee eines gerechten Krieges mit dem Aufkommen der Nationalstaaten der Idee des gerechten Feindes wich, bis sie im Zuge des Ersten Weltkrieges durch die Ententemächte wieder eingeführt wurde. Die praktische Nutzlosigkeit des heutigen § 80 StGB dokumentiert der Autor u. a. anhand der Debatte zum Kosovokrieg, bei der sich zeigte, daß die Entscheidung über Krieg oder Frieden auch heute ausschließlich von politischen Gesichtspunkten bestimmt und von einer Vorschrift wie der des § 80 StGB nicht beeinflußt wird. Angesichts dessen kann die Funktion des Straftatbestandes in erster Linie eine symbolische sein, wobei nicht ausbleibt, daß durch das Gesetz die in Nürnberg geprägte Symbolik von Deutschland als einer Störernation perpetuiert wird. Abgerundet wird die Darstellung mit den Auswirkungen einer solchen Vorschrift auf die staatliche Souveränität.