Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht
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Die kurz nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Deutschen Reich errichteten Sondergerichte für Strafsachen gelten als typische Ausprägung des Unrechtssystems und werden häufig in einem Atemzug mit dem Volksgerichtshof genannt. Die Arbeit untersucht die Tätigkeit des Sondergerichts am Hanseatischen Oberlandesgericht anhand einer Auswertung der Hauptverfahrensregister, der Generalakten, der Personalakten und einer Stichprobe von zehn Prozent der Akten aller so genannten Volksschädlingsverfahren. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit in der Praxis die von den nationalsozialistischen Machthabern formulierten verfahrensrechtlichen Zielsetzungen erfüllt worden sind. Hierbei wird neben der Personalpolitik die Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Diese nahm als so genanntes Kernstück des Kriegsstrafrechts die größte Bedeutung aller im Krieg erlassenen Sondergesetze ein.