Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
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Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit, speziell im Rahmen der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch die völkerrechtlichen Abschlüsse der Espoo- sowie der Aarhus-Konvention und den damit verbundenen Rechtssetzungsakten der Europäischen Gemeinschaft vermehrt an Bedeutung gewonnen. Die Beteiligung der in- und ausländischen Öffentlichkeit bei der Durchführung von Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug wurde ausgeweitet. Dabei ergibt sich insbesondere die Problematik, ob die Erweiterung der Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Veränderung in der Rechtsstellung der Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit der klageweisen Durchsetzbarkeit von Beteiligungsrechten mit sich bringt.