Kommentar zu den Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft
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Die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft stellen die maßgeblichen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Branche dar. Durch die tiefgreifende Reform des deutschen Vertragsrechts im Jahre 2002 im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierungsreform wurden auch die Einheitsbedingungen mit Wirkung zum 01.01.2002 aktualisiert und den rechtlichen sowie tatsächlichen Begebenheiten der Textilwirtschaft angepasst. Aufgrund mangelnder Literatur mit textilem Bezug, die Rücksicht auf die Gepflogenheiten der Branche nimmt, war es den Autoren dieses Kommentars ein besonderes Anliegen, das vorhandene spezifische juristische Wissen in diesem Werk zu bündeln. Der beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. angesiedelte Arbeitskreis Konditionen, bestehend aus den Juristen und Branchenkennern, hat daher kurz nach Inkrafttreten der neuen EB zusammen mit dem Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e. V. beschlossen, einen begleitenden Kommentar zu verfassen. Der vorliegende Kommentar soll allen Anwendern der Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft in Zweifelsfällen als Hilfe dienen. Er richtet sich jedoch nicht nur an juristisch versierte Anwender, sondern ist auch auf das tägliche Geschäft in der Textilbranche ausgerichtet. Es handelt sich hierbei um den Einheitskommentar der deutschen Textilwirtschaft.