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Der Betriebsmittelkredit als Gegenstand der Insolvenzanfechtung im deutschen und englischen Recht

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Der Betriebsmittelkredit gehört zu den wichtigsten Kreditformen der Unternehmensfinanzierung sowohl in Deutschland als auch in England. Aufgrund der großen Bedeutung des Betriebsmittelkredits fällt dem Verhalten der kreditgebenden Bank in der Krise des Unternehmens eine zentrale Rolle zu. Von diesem Verhalten kann abhängen, ob eine Unternehmenskrise überwunden und die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vermieden werden kann, in dem die Bank beispielsweise trotz erkennbarer Liquiditätsschwierigkeiten des Unternehmens den vereinbarten Kreditrahmen offen hält. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass die Sanierung des Unternehmens auch im Interesse der Bank liegt. So muss sie im Insolvenzfall mit einem teilweisen Forderungsausfall rechnen, unter großem Zeit- und Kostenaufwand die Verwertung von Sicherheiten betreiben und schließlich durch den Verlust eines Kunden künftige Gewinnmöglichkeiten einbüßen. Die Vorteile, die sie dagegen durch eine Sanierung des Unternehmens gewinnt, sind jedoch gegen die im Fall eines Scheiterns der Sanierung drohenden Risiken abzuwägen. Solche Risiken birgt vor allem die Insolvenzanfechtung. Die Bank muss sich also bei der Abwägung der Sanierungsvorteile und -risiken fragen, welches Verhalten unter welchen Voraussetzungen inwieweit der Anfechtung unterliegt. Die Verfasserin untersucht, mit welchem Verhalten das Kreditinstitut sich den wenigsten Risiken bei größtmöglicher Sanierungsfreundlichkeit aussetzt. Um festzustellen, ob die geltende Gesetzeslage ausreichend zu einer wirtschaftlich erstrebenswerten Entscheidung des Kreditinstituts beiträgt, oder ob in anderen Rechtsordnungen vorzugswürdige gesetzliche Gestaltungsalternativen existieren, wurde der Vergleich mit der Rechtslage in England gewählt.

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