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Das Kommunalwahlrecht für ausländische Unionsbürger im Lande Bremen

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Durch die Richtlinie 94/80/EG wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger geschaffen. Die Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Städtestaat wurde bei der Vollziehung der Richtlinie vor besondere Probleme gestellt. Denn die Stadtgemeinde Bremen verfügte zwar über eine kommunale Vertretungskörperschaft, die Stadtbürgerschaft, diese wurde jedoch nicht in einem eigenständigen Kommunalwahlakt gewählt, sondern die Mitglieder des Landtages waren in Personalunion gleichzeitig Mitglieder der Stadtbürgerschaft. Kern dieser Arbeit ist die Erörterung der verschiedenen in Bremen damals in der Diskussion befindlichen Lösungsmodelle, mit denen das Kommunalwahlrecht für die ausländischen Unionsbürger umgesetzt werden sollte. Diese werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht geprüft und ihre kommunalverfassungsrechtlichen Konsequenzen erörtert.

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2005, měkká

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