Inhaltskontrollen von arbeitsvertraglichen Entgelthöheregelungen
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In neuerer Zeit nimmt der Grad der Tarifbindung stetig ab. Aufgrund der zugleich steigenden Zahl an Arbeitslosen wird die Vertragsparität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiter gestört. Dies kann die Zunahme von ungünstigen Arbeitsbedingungen, insbesondere von unangemessenen Entgelthöheregelungen, fördern. Aus diesem Grund wird in Gewerkschaftskreisen und in der Politik zunehmend die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gefordert. Da die Frage der Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Entgelthöhereglungen kontrovers diskutiert wird, haben die Gewerkschaften darüber hinaus angekündigt, Entgelthöheregelungen künftig verstärkt gerichtlich überprüfen zu lassen. Zwar hat der BGH am 22. April 1997 zum strafrechtlichen Wuchertatbestand des § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB a. F. erstmals in aller Deutlichkeit entschieden, dass eine Vergütung, die 2/3 des Tariflohns entspricht, in einem auffälligen Missverhältnis zu der arbeitsvertraglich vorgesehenen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers steht; Rechtssicherheit brachte die Entscheidung jedoch nicht mit sich. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von Lohnwucher sind auch heute noch streitig. Darüber hinaus ist es rechtlich fraglich, ob die Vergütung eines in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers auch dann den guten Sitten entspricht, wenn sie unterhalb der Fürsorgeleistungen des Staates liegt. Schließlich wird teilweise die Auffassung vertreten, dass mit der Übernahme der AGB-rechtlichen Vorschriften in das BGB die Entgelthöheregelungen inhaltlich nunmehr auch am Maßstab der Angemessenheit zu kontrollieren seien. Der Autor greift die Problematik der Inhaltskontrolle von arbeitsvertraglichen Entgelthöheregelungen auf und erarbeitet praxisnahe Lösungsvorschläge, um so einen Beitrag zur zwingend notwendigen Rechtssicherheit zu leisten.