Die Zulässigkeit öffentlich unterstützter Exportkredite in der WTO und in der Europäischen Union
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Die rechtswissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlichem Schwerpunkt beschäftigt sich mit der Zulässigkeit des im internationalen Handel häufig eingesetzten Fördermittels des öffentlich unterstützten Exportkredits. Dabei werden direkte finanzielle Unterstützungen aber auch indirekte Förderungen durch die Bereitstellung von Absicherungsmechanismen wie Exportkreditversicherungen und Exportgarantien untersucht. Den rechtlichen Rahmen der Untersuchung bildet zum einen das OECD-Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite, das zwar als Gentlemen’s Agreement international nicht rechtlich verbindlich ist, dafür aber sehr präzise Bestimmungen für Exportkredite hervorgebracht hat. Zum anderen werden derartige Exportkredite an den Subventionsregeln der WTO und an den Legislativakten der Europäischen Union gemessen. Das Exportkreditwesen ist vor allem deswegen von Interesse, weil die überwiegende Rechtsetzung auf diesem Gebiet noch verhältnismäßig jung ist und sich in vielerlei Hinsicht noch in einem Entstehungsprozess befindet. So gehen die ersten ernst zu nehmenden internationalen Regelungen in diesem Bereich auf das Jahr 1978 zurück.