Eigenkapitalersatzrecht und Unternehmenssanierung
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Um die Bereitschaft zur Sanierung von Unternehmen zu fördern, hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 ein Kleinstbeteiligungs- und Sanierungsprivileg in das Eigenkapitalersatzrecht eingefügt. Mit den Ausnahmeregeln wurde in zweierlei Hinsicht eine überraschende Wende vollzogen. Zum einen galt die Thematik eines Sanierungsprivilegs als ausdiskutiert, zum anderen ist für das Eigenkapitalersatzrecht eine ständige Expansion kennzeichnend. Insbesondere dem Sanierungsprivileg wird zukünftig eine bedeutsame Rolle in der Sanierungspraxis zugesprochen, so daß hinreichend Anlaß bestand, der Frage nachzugehen, ob die in die Neuregelung gesetzten Erwartungen berechtigt sind oder nicht. Um Rückschlüsse für die konkrete Normanwendung zu ziehen, werden die eher punktuellen Regelungen in den größeren Zusammenhang einer generellen Diskussion über die Unternehmenssanierung und die Rolle der Banken eingefügt. Dabei zeigt sich, daß in der Tat vor dem Hintergrund des Sanierungsprivilegs die Bereitschaft institutioneller Kreditgeber zunehmen dürfte, sich in einem Krisenunternehmen zu engagieren.