Zulässigkeit von Biobanken aus verfassungsrechtlicher Sicht
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Der Aufbau von Biobanken stellt die jüngste Möglichkeit dar, Informationen für die medizinische und pharmazeutische Forschung zu sammeln. Der primäre Nutzen von Biobanken liegt darin, Erkenntnisse über Ursachen und neue Behandlungsmethoden für genetisch bedingte Krankheiten zu gewinnen. Bei der Speicherung und Nutzung der medizinischen und genetischen Daten ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld insbesondere zwischen dem Recht der betroffenen Datenspender auf informationelle Selbstbestimmung, dem Allgemeininteresse an einer fortschrittlichen medizinischen Forschung und den Forschungsinteressen der Datennutzer. Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und unter welchen Voraussetzungen diese sich entgegenstehenden Interessen und Rechte aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel in Einklang zu bringen sind.
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Zulässigkeit von Biobanken aus verfassungsrechtlicher Sicht, Ulrike Morr
- Jazyk
- Rok vydání
- 2005
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Zulässigkeit von Biobanken aus verfassungsrechtlicher Sicht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ulrike Morr
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2005
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3631546041
- ISBN13
- 9783631546048
- Série
- Recht und Medizin
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Der Aufbau von Biobanken stellt die jüngste Möglichkeit dar, Informationen für die medizinische und pharmazeutische Forschung zu sammeln. Der primäre Nutzen von Biobanken liegt darin, Erkenntnisse über Ursachen und neue Behandlungsmethoden für genetisch bedingte Krankheiten zu gewinnen. Bei der Speicherung und Nutzung der medizinischen und genetischen Daten ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld insbesondere zwischen dem Recht der betroffenen Datenspender auf informationelle Selbstbestimmung, dem Allgemeininteresse an einer fortschrittlichen medizinischen Forschung und den Forschungsinteressen der Datennutzer. Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und unter welchen Voraussetzungen diese sich entgegenstehenden Interessen und Rechte aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel in Einklang zu bringen sind.