Verfassungs- und europarechtliche Probleme im Stammzellgesetz (StZG)
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Während der hektischen, juristisch sowie auch ethisch heiklen und noch nicht beendeten Biotechnik-Debatte hat der Bundestag am 24. Apr. 2002 das Stammzellgesetz (StZG) verabschiedet, und damit einen Weg zur Forschung an embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen geebnet. Der Konflikt zwischen dem Schutz menschlicher embryonaler Stammzellen und den Forschungsinteressen ist in einer Demokratie zwar primär in aller Öffentlichkeit zu führen, aber doch letztlich durch das Parlament zu lösen. Allerdings hat sich eine solche parlamentarische Lösung im Rahmen der Verfassung sowie auch des Europarechts - weil das Europäische Gemeinschaftsrecht längst und zunehmend das deutsche Verfassungsrecht überschattet hat - zu halten. Dementsprechend nimmt diese Arbeit zum einen ins Visier, ob die parlamentarische Entscheidung verfassungs- und europarechtliche Grenzen überschreitet. Das Ziel dieser Arbeit ist zum anderen eine rechtspraktische Konsensfindung über die Möglichkeiten und die Grenzen des forschenden und therapeutischen Umgangs mit Embryonen und Stammzellen. Für die Aufgabe des Gesetzgebers, sorgfältige und vernünftige Ausgestaltungen des Schutzes ungeborenen Lebens unter Abwägung der Rechte und Interessen anderer zu finden, kann diese Arbeit einen sachgerechten Hinweis liefern.