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Individualrechtliche Fragen der Gruppenarbeitsverhältnisse

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Gruppenarbeit steht in der Betriebswirtschaft seit langem für eine effektive Organisation von Arbeit. Neben die klassischen Arbeitsgruppen - etwa der Bau- und Landwirtschaft - sind in der betrieblichen Praxis zahlreiche neue Gruppenformen getreten, die den Arbeitnehmern in wesentlich höherem Masse Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der gruppeninternen Verteilung der Arbeit sowie der Gestaltung der Arbeitsabläufe einräumen. In der betriebswirtschaftlichen Literatur spricht man unter anderem von teilautonomen Arbeitsgruppen, Fertigungsteams nach lean production-Modell, Qualitätszirkeln, Werkstattzirkeln, Projektgruppen, Vorschlagsgruppen und Lernstätten. Vor diesem Hintergrund geht Kai Franken zunächst auf die Frage ein, welche der diversifizierten Formen von Arbeitsgruppen als Gruppenarbeit im individual-arbeitsrechtlichen Sinne einzuordnen sind und wie dementsprechend nach Ansicht des Autors Gruppenarbeit zu definieren ist. Im Folgenden behandelt der Autor die aktuellen individual-arbeitsrechtlichen Fragen der Gruppenarbeit, welche mit der Diversifikation der Gruppenformen einhergehen und zum Teil auch aus Änderungen des Gesetzes und der Rechtsprechung resultieren. Dabei befasst sich Franken mit den spezifischen individual-arbeitsrechtlichen Fragen beider Formen von Gruppenarbeit im Rechtssinne, also sowohl der Betriebs- als auch der Eigengruppe. In der betrieblichen Praxis stellt die Bildung einer Betriebsgruppe durch den Arbeitgeber lediglich die Grundlage für eine Vielzahl von betrieblichen Umstrukturierungsmassnahmen dar, die erst in ihrem Zusammenwirken die Vorteile der Gruppenarbeit bedingen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auf die Frage der Umsetzbarkeit der Massnahmen der Gruppenrotation, des job enlargement und -enrichment, des Abbaus von betrieblichen Hierarchieebenen sowie der Anpassung der Entgeltstruktur an die Erfordernisse der Gruppenarbeit im Wege des arbeitgeberischen Direktionsrechts ein. Aufgrund der mit diesen Massnahmen einhergehenden „Teilautonomie“ der Gruppe weiss der Arbeitgeber im Schadensfall regelmässig nicht, welcher Arbeitnehmer den Schaden verursacht hat. Daraus resultiert die Frage der Beweislastverteilung zwischen Arbeitgeber und Gruppenmitgliedern, die das Werk unter anderem vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen im Zuge der Schuldrechtsreform beleuchtet. Bezüglich der durch die Arbeitnehmer gegründeten Eigengruppe (wie z. B. Musiker-, Artistengruppen, Heimleiterehepaare) stellt das Werk die Möglichkeiten einer sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht interessengerechten Vertragsgestaltung dar. Diesbezüglich wird insbesondere die gewandelte Rechtsprechung zur Rechtssubjektivität, Parteifähigkeit und Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt. Aufgrund der Besonderheiten der Eigengruppe stellt sich die Frage, ob die Schadensverursachung durch einen der Arbeitnehmer zulasten der übrigen Gruppenmitglieder im Sinne einer Risikogemeinschaft wirkt und ob die Haftungsbegrenzungen nach den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zugunsten der Gruppenmitglieder eingreifen. Abschliessend setzt sich Kai Franken mit der Frage auseinander, ob die Eigengruppe hinsichtlich der Kündigung der Arbeitsverhältnisse ihrer Mitglieder durch den Arbeitgeber eine Schicksalsgemeinschaft ist.

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2005

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