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Kulturgüterrecht in Südtirol

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Südtirols Burgen und Schlösser, Kirchen und Kapellen, Ansitze, Bauern- und Bürgerhäuser, archäologische Funde und Ausgrabungsstätten, Archive, wertvolle Kunstwerke und Sammlungen sind materielle Zeugnisse der Kultur und damit grundlegende Quellen für das Verständnis der Geschichte. Die Bedeutung von Kulturgütern ist besonders bei sprachlichen und ethnischen Minderheiten, welche mit einer anderen kulturellen Identität konfrontiert sind, erheblich. Dieses Buch untersucht erstmals, welchen rechtlichen Weg die Südtiroler Autonomie im Bereich der Kulturgüter beschritten und welchen Spielraum sie im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken genützt hat. Die normativen Grundlagen und die Ausgestaltung des Autonomierechts in diesem Sachbereich werden detailliert beschrieben und einer kritischen Wertung unterzogen. Ein ausführlicher Vergleich zeigt auf, wie die anderen Sonderautonomien Italiens im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten Autonomierechts diese Regelung vollzogen haben und worin die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Südtirol bestehen. Thomas Mathà, Jahrgang 1972, Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften-Italienisches Recht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, 1997 Sponsion zum Mag. iur., 2005 Promotion zum Dr. iur. (mit Auszeichnung). Von 1998 bis 2000 Verwaltungsinspektor in der Abteilung Denkmalpflege der Südtiroler Landesverwaltung, von Oktober 2000 bis Mai 2003 Vize-Generalsekretär der Gemeinde Eppan an der Weinstraße. Seit Juni 2003 Gemeindesekretär von Karneid.

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2005, měkká

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