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Exportkontrolle in Italien

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Das italienische Exportkontrollrecht im Bereich der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist seit Erlass des Gesetzes vom 27.02.1992, Nr. 222 spezialgesetzlich geregelt. Nach auf Gemeinschaftsebene erfolgter Harmonisierung der Exportkontrolle im Dual-use-Bereich durch die Verordnung (EG) Nr. 3381/1994 und den gemeinsamen Beschluss des Rates 94/942/GASP erließ die italienische Regierung am 24.02.1997 das die Verordnung (EG) Nr. 3381/1994 durchführende Legislativdekret 89/1997. Nach In-Kraft-Treten der im Exportkontrollrecht auf Gemeinschaftsebene aktuell geltenden Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 wurde am 09.04.2003 das Legislativdekret 96/2003 erlassen. Die vorliegende Arbeit stellt die Entwicklung der italienischen Kodifizierung im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck dar. Dabei setzt sie ihren Schwerpunkt auf die Untersuchung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 durch das Legislativdekret 96/2003 sowie der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit dessen Vorschriften und vergleicht die rechtliche Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 in Italien mit der in Deutschland.

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2005, měkká

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