Allgemeine Schranken des Forderungseinzugs nach Abschluss eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Problem der Akkordstörer bei außergerichtlichen Sanierungsverhandlungen zur Abwendung der Insolvenz eines in die Krise geratenen Schuldners. Als Akkordstörer wird ein Gläubiger bezeichnet, der sich an einem kollektiven außergerichtlichen Vergleich mit dem Schuldner nicht beteiligt1, während die übrigen Gläubiger bereit sind, durch Stundungen und teilweisen Verzicht auf ihre Forderungen dem Schuldner die Bewältigung einer Krise zu ermöglichen und so die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen abzuwenden. Er spekuliert aber darauf, dass die Sanierung aufgrund der Beiträge der übrigen Gläubiger gelingen wird. Indem er nicht selbst auf einen Teil seiner Forderung verzichtet, winken ihm Sondervorteile, da er bei erfolgreicher Sanierung mit hundertprozentiger Befriedigung rechnen kann. Nicht selten werden potenzielle Akkordstörer schon vor Abschluss eines Vergleichs, also ganz unabhängig vom Erfolg der geplanten Sanierungsmaßnahme, vollständig durch die übrigen Gläubiger befriedigt, damit sie nicht - etwa durch Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung - die Sanierungsbemühungen gefährden können. In der Literatur wurden unterschiedliche Vorschläge zur Lösung des Problems unterbreitet, denen der Bundesgerichtshof jedoch im Jahre 1991 mit der coop-Entscheidung eine Absage erteilte. Mit der vorliegenden Arbeit wird ein neuer Lösungsansatz entwickelt, der sich auch auf die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen seit Einführung der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 stützt. Verwertet werden auch Erkenntnisse der dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zuzuordnenden Spieltheorie, die - auf logischem Denken basierend - bei der Auslegung von Gesetzen, insbesondere auch der InsO, von Bedeutung sind. Es wird ein Weg zur Förderung außergerichtlicher Sanierungen durch die Milderung des Akkordstörerproblems mittels richterlicher Rechtsfortbildung aufgezeigt.